Willkommen beim FC Oberrot 1928 e.V.

Infos zum Verein

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WILLKOMMEN BEIM FC OBERROT 1928 e.V.

In den vor ihn liegenden Seiten erhalten Sie die wichtigsten Informationen rund um den Verein.

Der FC Oberrot ist mitlerweile mehr als nur ein Fußballverein. Im und um den Fußball finden die meisten Aktivitäten statt, doch auch die weiteren Sparten bieten für fast jeden Bürger eine Möglichkeit Sport in einer kamaredschaftlichen Umgebung auszuüben.


Vorstand

Die Führungsmannschaft des Vereins nach der Generalversammlung im April 2019 setzt sich wie folgt zusammen:

Der Vorstand besteht aus:

  • Roland Bader (1. Vorsitzender)
  • 1. VorsitzenderJörg Koch (2. Vorsitzender)
  • Manfred Dietrich & Andreas Schofer (Kassier)
  • Marc Scheuermann (Schriftführer).

Die Abteilungen sind wie folgt im Ausschuß vertreten:

  • Fußballjugend:  Jürgen Stein
  • Tischtennis: Daniel Böhm
  • Aktive Fußball: Pietro Santonastaso
  • Turnen: Isolde Kamptmann
  • Kinderturnen: Silvia Erfle und Carmen Seidel
  • AH-Fußball: Karsten Schäf
  • Karate Dusan Spirov

des weiteren gehören Michael Klöhn, Michael Wieland und Michael Keller dem Vereinsausschuss an.
Kassenprüfer: Ralf Eisenmenger und Dirk Noller

Kontakt

Kontakt bitte an Mail:
info(at)fc-oberrot.de

Der FCO in den Sozialen Medien

Weitere aktuelle Infos über den FC Oberrot sind auch auf folgenden Seiten zu finden:

Dokumente

Satzung:
 
Fahrgeldantrag
 
Auch in der aktuellen Saison erhalten Fahrer zu den Auswärtsspielen der Jugendfußballer, Jugendtischtennismannschaften und zu Turnwettkämpfen der Jugend eine Entschädigung.

Die Voraussetzungen:

Fahrgeld erhalten,
a) Aktive Sportler für Fahrten zum Training oder Spiel (vom Wohn-, Ausbildungsort), maximal 1x pro Woche. 

b) FCO-Spieler, deren Angehörige und Jugendbetreuer des FC Oberrot zu den Auswärtsspielen der Jugendmannschaften oder Sportveranstaltungen mit aktiver Beteiligung (Turnwett-kämpfe usw.). Je Kfz müssen mindestens 3 Jugendliche mitfahren. 
Eine Berechnungstabelle zu den regionalen Sportstätten ist beigefügt (Anlage 1). Fahrten in Orte die nicht in der Tabelle enthalten sind müssen selbst berechnet werden. Der Abteilungs-leiter prüft die Anträge innerhalb seines Bereiches und bestätigt die Richtigkeit mit seinem Namen im Prüfvermerk.

Fahrgeldpauschale: 
Die Entschädigungspauschale beträgt 0,30 € pro Kilometer. Die Vergütung erfolgt halbjährlich oder nach Bedarf. Die Fahrkostenentschädigung ist schriftlich mit beigefügtem Antrag (Anla-ge 2) über den jeweiligen Abteilungsleiter beim Verein einzureichen.

 
Unten können Sie den enstprechenden Antrag herunterladen. Er muss vom jeweiligen Abteilungsleiter geprüft werden. Die Fahrten können "gesammelt" und halbjährlich abgerechnet werden. Auf jeden Fall sollten am Jahresende eine Abrechnung erfolgen. Vielen Dank.
In den Autos müssen mindestens 3 Jugendliche mitgenommen werden.
 

Download Vertrag Übungsleiterpauschale

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Info:
Bei Anregungen oder Inhaltsverbesserungen bitte auf Ausschussmitglieder, Kontakte der Abteilungen oder den Vorstand zugehen.

 

 
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